Ein neuer Bundespräsident! Wird sich was ändern?

von | 04.02.2017 | Gesellschaft

 

Am 12. Februar 2017 wählt die Bundesversammlung unseren nächsten Bundespräsidenten. Wir wissen, dass er Deutschland im In-und Ausland würdevoll vertreten soll. Aber auch, dass er keine politischen Anordnungsbefugnisse hat. Dass er nur durch sein Auftreten, seine Reden, sein Verhandlungsgeschick Einfluss auf unsere Gesellschaft und die Gestaltung der Politik nehmen kann. Aber mancher Bürger wünscht sich gerade bei den zu erwartenden – manchmal unsachlichen –  Auseinandersetzungen im kommenden Bundestagswahlkampf, den vielen internationalen Konferenzen ohne greifbare Ergebnisse und der das Gemeinschaftsempfinden störenden Ich-Bezogenheit einzelner Bürger, ein hartes Durchgreifen einer staatlichen Macht. Es sollten gemeinsame Ziele erkennbar sein, klare Entscheidungen getroffen werden und Eigennutz nicht die Gesamtheit belasten.

Doch kann der Bundespräsident dieser „starke Mann“ sein?

Foto: Drop of Light / Shutterstock, Inc.

Herrscher-Macht

Die Verfasser unseres Grundgesetzes haben im Jahr 1948/1949 aus den schlechten Erfahrungen des „Deutschen Reiches“ mit Kaiser, Reichspräsident und „Führer“ Konsequenzen gezogen und die staatliche Gewalt so aufgeteilt, dass kein „starker Mann“ mehr unsere neue Bundesrepublik ins Elend führen kann.

Der Kaiser und auch der Reichspräsident bestimmten von 1871 bis 1934 die Richtlinien der Politik. Sie ernannten und entließen die Reichskanzler ohne Abstimmung mit dem Reichstag. Sie waren Oberbefehlshaber der Wehrmacht und konnten Notverordnungen erlassen, die ohne Zustimmung des Parlamentes in Kraft traten. Sie fühlten sich – beim Reichspräsidenten noch bestärkt wegen seiner Direktwahl durch die Bürger – allein verantwortlich und als Gestalter.

Nach dem Tod von Reichspräsident von Hindenburg vereinigte Reichskanzler Adolf Hitler sogar die Ämter Reichspräsident und Reichskanzler ab 1934 auf sich als „Führer“.

Wir wissen, wie das ausgegangen ist.

Demokratische Gewaltenteilung

Das alles wollten die Gründer der Bundesrepublik nicht wieder erleben. Die staatliche Macht musste auf mehrere Organe verteilt werden. Deshalb wird der Bundespräsident nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von einer Bundesversammlung, die besteht aus allen Bundestagsabgeordneten und der gleichen Anzahl von Wahlmännern, die von den einzelnen Landtagen der Bundesländer   entsprechend ihres jeweiligen Bevölkerungsanteils gewählt werden.

Der Bundeskanzler wird heute nicht vom Bundespräsidenten bestimmt und eingesetzt,  sondern von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Und der Oberbefehl über die Bundeswehr wurde auch verlagert: in Friedenszeiten auf den Verteidigungsminister und im Verteidigungsfall auf den Bundeskanzler.

Der Bundesrat, das Parlament der Landesregierungen der einzelnen Bundesländer, wurde in das Gesetzgebungsverfahren und die Verwaltung des Bundes eingebunden. Sein Präsident übernimmt die Befugnisse des Staatsoberhauptes, wenn der Bundespräsident verhindert ist.

Erstmals in der deutschen Geschichte wurde auch ein Bundesverfassungsgericht eingesetzt, das darauf achtet, dass die anderen Verfassungsorgane ( Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat ) nicht von den Richtlinien unseres Grundgesetzes abweichen. Es kann Gesetze für nicht zulässig erklären und sogar die Repräsentanten der anderen Verfassungsorgane verurteilen.

Was kann der Bundespräsident gestalten?

Also ein „Starker Mann“, der Lösungen für unsere Probleme energisch durchsetzt, kann auch der nächste Bundespräsident nicht sein. Aber er kann trotzdem durch seine Persönlichkeit, sein Auftreten in der Öffentlichkeit  und als Ratgeber im Hintergrund großen Einfluss ausüben. Er kann mit Fakten gegen Parolen angehen. Und hoffentlich bewirkt er, dass die Politiker unsere zukünftigen Lebensverhältnisse freiheitlich und positiv gestalten und dass wir Bürger umsichtig und vertrauensvoll mit unseren Nachbarn, dem Gemeinwohl und den staatlichen Einrichtungen umgehen.

Als Bundespräsident gewählt werden kann, wer Deutscher ist, das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das 40-igste Lebensjahr vollendet hat. Mitglied einer Partei muss er nicht sein.

Nach Meinung der „Welt am Sonntag“ vom 05.06.2016 sollte der „Ideale Bundespräsident“, aber folgende fünf Eigenschaften besitzen:

  • Humor
  • Taktgefühl und Sicherheit im Auftreten,
  • uneitel sein und die reale Funktionsweise nationaler und internationaler Politik genau kennen,
  • unbedingt für zwei volle Amtsperioden, also zehn Jahre, zur Verfügung stehen,
  • Einfühlungsvermögen und Härte zugleich besitzen.

Zusätzlich meine ich, er sollte vor allem eine herausragende Persönlichkeit sein, zu der andere aufschauen können.

Ein „Machtmittel“ hat der Bundespräsident aber doch:

Nach der Bundestagswahl im September schlägt er nach Gesprächen mit den Parteivorsitzenden dem Deutschen Bundestag einen mehrheitsfähigen Kandidaten zur Wahl als Bundeskanzler vor – und nach der Wahl ernennt er ihn und die Bundesminister.

Der neue Kandidat

Am 12. Februar wird also unser 12. Bundespräsident gewählt.

Die besten Chancen hat Herr Frank-Walter Steinmeier, der gemeinsam von den Fraktionen der SPD und der CDU/CSU in der Bundesversammlung vorgeschlagen wird. Damit dürfte er die überwältigende Mehrheit der Stimmen erhalten.

Herr Steinmeier wird alle oben aufgeführten Kriterien für einen Bundespräsidenten erfüllen.

Er ist aufgeschlossen den Menschen gegenüber, kann sich gut ausdrücken und hat Lebenserfahrung. Er hat große innen- und außenpolitische Erfahrung durch seine bisherigen Tätigkeiten als Chef der Staatskanzlei Niedersachsen, Chef des Bundeskanzleramtes, Fraktionsvorsitzender im Bundestag und Bundesaußenminister.

Er kann also offen auf der politischen Bühne agieren, weiß aber auch im Hintergrund in persönlichen, vertrauensvollen Gesprächen mit Fachverstand Einfluss zu nehmen.

Aber auch wenn der Kandidat alle Voraussetzung für das Amt des Bundespräsidenten mitbringt, eine „Keule“  als starker Mann hält ihm unsere Verfassung nicht bereit. Auch er wird sich auf seine – allerdings erheblichen – Einflussmöglichkeiten  im Hintergrund beschränken müssen.

Wünschen wir ihm dabei eine glückliche Hand zum Wohl von uns allen Bürgern. Die Bevölkerung braucht einen honorigen Bezugspunkt.

Alle Knigge-Fans können sich außerdem freuen:
Exzellente Umgangsformen und das Einhalten internationaler Protokollregeln werden auch weiterhin im Schloss Bellevue selbstverständlich sein. Sie sind für den harmonischen, die Würde des anderen achtenden, vertrauensvollen Umgang zwischen in- und ausländischen Repräsentanten unabdingbar.


Horst Arnold

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